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- Das tägliche Schulleben - Organisatorisches  -

 

Verlässliche Grundschule – VGS

Seit dem Schuljahr 2001/2002 sind wir VGS, d.h. die Eltern können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder täglich fünf Zeitstunden (von 7.50 Uhr bis 13.50 Uhr) in der Schule unterrichtet bzw. betreut werden. Auch bei Erkrankung der Lehrkräfte bzw. der Betreuungskräfte ändern sich diese Zeiten nicht.

Leider kommt es aus verschiedenen Gründen immer wieder vor, dass Unterricht vertreten werden muss oder in der 6. und 7. Stunde ausfällt. Wie dann verfahren wird, ist in unseren Vertretungskonzept ersichtlich.

 

Unterrichtszeiten und Betreuung

 

 

 

Zeit

Mo

Di

Mi

Do

Fr

 

Verlässliche
        5
  Zeitsunden

7.50 –

8.00

Eingangsphase

1.

 8.00 -

8.45

 

 

 

 

 

2.

 8.50 -

9.35

 

 

 

 

 

 

 9.35 -

9.40

Frühstückspause

 

 9.40 –

10.10

1. Pause

3.

10.10 - 10.55

 

 

 

 

 

4.

11.00 -

11.45

 

 

 

 

 

 

11.45 - 12.05

2. Pause

5.

12.05 - 12.50

 

 

 

 

 

6.

 

12.50 - 13.35

 

 

 

 

 

 

13.35 – 13.40

3. Pause

7.

13.40 - 14.25

 

 

 

 

 

 

 

Auf Wunsch werden Ihre Kinder vor oder nach dem Unterricht bis 12.50 Uhr beaufsichtigt.
Die Betreuung der angemeldeten Kinder aus den Klassen 1 und 2 findet von je nach Stundenplan von 7.50- bis 8.45 Uhr oder von 12.05 – 12.50 Uhr statt.

 

 Gemeinsames Frühstück in der Klasse

In der Zeit von 9.30 Uhr bis 9.40 Uhr frühstücken alle Kinder in Ruhe gemeinsam mit den Lehrkräften in der Klasse. Sie haben die Möglichkeit Getränke (Kakao, Vanillemilch) beim Hausmeister zu bestellen. Das ist gesund und hilft Müll zu vermeiden. Die übrigen Frühstücksabfälle und das Papier werden getrennt entsorgt.

 

Pausen

Nach dem Frühstück ist in der Spielpause Gelegenheit zum gemeinsamen Spiel auf dem großen Schulhof. Bei schlechtem Wetter gibt es auch in den Klassen Spielmöglichkeiten.

 

Hausschuhe

Die Klassenräume werden nur mit Hausschuhen betreten, denn das nützt der Sauberkeit und ist außerdem gemütlicher.

 

Schulvertrag

Das Einhalten gewisser Regeln ist wichtig und notwendig, damit ausgeglichenes Schulleben funktionieren kann. Hier gelangen Sie zum Schulvertrag.

 

Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen (Erlass der MK 16.6.97)

„Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs (...), die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder dann für einen Tag zu Haus behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.“ Eine Betreuung bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall wird in der Schule angeboten.